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Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität und seine Bedeutung für die juristische Interpretation : zur Beachtlichkeit ständiger Vollzugspraxen und höchstgerichtlicher Präjudizien. Juristische Schriftenreihe ; Bd. 236 - Tessar, Hans
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Tessar, Hans:

Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität und seine Bedeutung für die juristische Interpretation : zur Beachtlichkeit ständiger Vollzugspraxen und höchstgerichtlicher Präjudizien. Juristische Schriftenreihe ; Bd. 236 - encuadernado, tapa blanda

2010, ISBN: 3704654272

gebundene Ausgabe 395 S. Gebundene Ausgabe Der Erhaltungszustand des hier angebotenen Werks ist trotz seiner Bibliotheksnutzung sauber. Es befindet sich neben dem Rückenschild lediglich … Más…

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2010

ISBN: 9783704654274

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Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität und seine Bedeutung für die juristische Interpretation - Hans Tessar
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ISBN: 3704654272

Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität und seine Bedeutung für die juristische Interpretation ab 55 € als gebundene Ausgabe: Zur Beachtlichkei ständiger Vollzugspraxen und höchstger… Más…

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Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität - Hans Tessar
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Hans Tessar:
Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität - Primera edición

2010, ISBN: 9783704654274

Pasta dura

und seine Bedeutung für die juristische Interpretation, Buch, Hardcover, 1., Aufl. [PU: Verlag Österreich], Verlag Österreich, 2010

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Detalles del libro
Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität

Das gegenständliche Buch behandelt die Frage, ob höchstgerichtliche Präjudizien bzw. subsidiär ständige Vollzugspraxen kraft positiver Rechtsordnung eine allgemeine Verbindlichkeit (Erga-omnes-Wirkung) zukommt. Hinterfragt wird insbesondere die ständige Judikatur und herrschende Lehrmeinung, wonach einer höchstgerichtlichen Entscheidung lediglich eine Verbindlichkeit im konkreten, der höchstgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Einzelverfahren zukommt; und wonach Vollzugspraxen keinerlei Rechtsquellenqualität aufweisen. Von in der Abhandlung ausführlich thematisierten Ausnahmefällen abgesehen, gelangt der Autor zum Schluss, dass dem einer Rechtsnorm durch höchstgerichtliche Präjudizien bzw. subsidiär den durch die Vollzugspraxis beigemessenen Bedeutungsgehalt eine Erga-omnes-Wirkung zukommt. In diesem Zusammenhang wird weiters aufgezeigt, dass jede Rechtsordnung eine im Interpretationsweg erschließbare Rangordnung von Rechtsauslegungsautoritäten normiert. Als Konsequenz dieser Differenzierung verpflichtet das positive Recht die Vollzugsorgane wie auch alle (übrigen) Rechtsunterworfenen grundsätzlich dazu, einer gesatzten Rechtsnorm den Bedeutungsgehalt beizumessen, welcher dieser Rechtsnorm durch die jeweils höchstrangige rechtliche Autorität beigemessen wird. Nach welchen Kriterien dieser Stufenbau von Rechtsauslegungsautoritäten zu ermitteln ist, wird exemplarisch anhand der österreichischen Rechtsordnung dargestellt. Verkürzt formuliert haben daher kraft positiven Rechts grundsätzlich sowohl alle Vollzugsorgane als auch alle (übrigen) Rechtsunterworfenen eine Rechtsnorm im Sinne der zu dieser Norm ergangenen höchstgerichtlicher Präjudizien bzw. subsidiär entsprechend der ständigen Vollzugspraxis betreffend dieser Rechtsnorm auszulegen. Mag.theol. Dr. phil. Dr. iur. Hans Tessar ist Mitglied einer Berufungsbehörde in Österreich (Unabhängiger Verwaltungssenat im Lande Wien).

Detalles del libro - Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität


EAN (ISBN-13): 9783704654274
ISBN (ISBN-10): 3704654272
Tapa dura
Año de publicación: 2010
Editorial: Verlag Österreich
395 Páginas
Peso: 0,579 kg
Idioma: ger/Deutsch

Libro en la base de datos desde 2011-03-14T14:48:52+01:00 (Madrid)
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ISBN/EAN: 3704654272

ISBN - escritura alterna:
3-7046-5427-2, 978-3-7046-5427-4
Mode alterno de escritura y términos de búsqueda relacionados:
Autor del libro: tessa, tessar hans
Título del libro: stufenbau, autor autor, die bedeutung von bedeutung, die interpretation, autorität und


Datos del la editorial

Autor: Hans Tessar
Título: Juristische Schriftenreihe; Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität - und seine Bedeutung für die juristische Interpretation
Editorial: Verlag Österreich
341 Páginas
Año de publicación: 2010-04-20
Wien; AT
Impreso en
Peso: 0,594 kg
Idioma: Alemán
55,00 € (DE)
55,00 € (AT)
Available

BB; GB; Hardcover, Softcover / Recht/Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Verfassungsprozessrecht; Recht bestimmter Jurisdiktionen und bestimmter Rechtsgebiete; Verstehen; Recht; Recht; Präjudiz; Verfassung

Das gegenständliche Buch behandelt die Frage, ob höchstgerichtliche Präjudizien bzw. subsidiär ständige Vollzugspraxen kraft positiver Rechtsordnung eine allgemeine Verbindlichkeit (Erga-omnes-Wirkung) zukommt. Hinterfragt wird insbesondere die ständige Judikatur und herrschende Lehrmeinung, wonach einer höchstgerichtlichen Entscheidung lediglich eine Verbindlichkeit im konkreten, der höchstgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Einzelverfahren zukommt; und wonach Vollzugspraxen keinerlei Rechtsquellenqualität aufweisen. Von in der Abhandlung ausführlich thematisierten Ausnahmefällen abgesehen, gelangt der Autor zum Schluss, dass dem einer Rechtsnorm durch höchstgerichtliche Präjudizien bzw. subsidiär den durch die Vollzugspraxis beigemessenen Bedeutungsgehalt eine Erga-omnes-Wirkung zukommt. In diesem Zusammenhang wird weiters aufgezeigt, dass jede Rechtsordnung eine im Interpretationsweg erschließbare Rangordnung von Rechtsauslegungsautoritäten normiert. Als Konsequenz dieser Differenzierung verpflichtet das positive Recht die Vollzugsorgane wie auch alle (übrigen) Rechtsunterworfenen grundsätzlich dazu, einer gesatzten Rechtsnorm den Bedeutungsgehalt beizumessen, welcher dieser Rechtsnorm durch die jeweils höchstrangige rechtliche Autorität beigemessen wird. Nach welchen Kriterien dieser Stufenbau von Rechtsauslegungsautoritäten zu ermitteln ist, wird exemplarisch anhand der österreichischen Rechtsordnung dargestellt. Verkürzt formuliert haben daher kraft positiven Rechts grundsätzlich sowohl alle Vollzugsorgane als auch alle (übrigen) Rechtsunterworfenen eine Rechtsnorm im Sinne der zu dieser Norm ergangenen höchstgerichtlicher Präjudizien bzw. subsidiär entsprechend der ständigen Vollzugspraxis betreffend dieser Rechtsnorm auszulegen. Mag.theol. Dr. phil. Dr. iur. Hans Tessar ist Mitglied einer Berufungsbehörde in Österreich (Unabhängiger Verwaltungssenat im Lande Wien).

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